Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben
- Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Routinemäßige Untersuchungen der Mitarbeiter nach den Richtlinien der BG.
- Beratung der Unternehmensführung bei Auftreten medizinischer Problematiken der Mitarbeiter wie z. B. Wiedereingliederung.
- Begehung der Arbeitsplätze und ASA-Sitzungen nach den Vorschriften der BG.
- Beratungen der Unternehmensführung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und Beratung der Mitarbeiter zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz.
Für Ihren Betrieb heißt das: keine wechselnden Ärzte, immer ein Ansprechpartner und eine unkomplizierte Terminvereinbarung.
