Alle Untersuchungen für den Personenbeförderungsschein (P-Schein) bekommen Sie bei uns aus einer Hand – für Taxifahrer, Mietwagen mit Fahrer, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr.
Notwendige Untersuchungen bei Ersterteilung
des Personenbeförderungsscheines/P-Scheins für Taxifahrer, Mietwagen mit Fahrer, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr
- Untersuchung der körperlichen Eignung
- Untersuchung des Sehvermögens
- Leistungspsychologische Untersuchung
Notwendige Untersuchungen bei Verlängerung
des Personenbeförderungsscheines/P-Scheins für Taxifahrer, Mietwagen mit Fahrer, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr
- Untersuchung der körperlichen Eignung
- Untersuchung des Sehvermögens
- Für Verlängerungen, die über das 60. Lebensjahr hinaus gelten, wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung benötigt.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).
§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bezug auf § 11 Eignung und § 12 Sehvermögen